Die Hallertauer Hopfenkönigin wird seit 1952 gewählt und vertritt und repräsentiert als Produktkönigin den Hallertauer Hopfen in der Öffentlichkeit. Um an der Wahl zur Hallertauer Hopfenkönigin teilnehmen zu dürfen, muss die jeweilige Kandidatin oder deren Familie im Besitz eines Hopfengartens und mindestens 18 Jahre alt sein.

Wahl zum Hallertauer Dreigestirn:

Der Hopfenpflanzerverband Hallertau e.V. hat für seine Mitgliedsbetriebe 1000 Plätze reserviert. Jede Kandidatin erhält max. 10 Tische für ihre „Fans“ Reservierungen. Alle Plätze, die ab 18.30 Uhr nicht besetzt sind, werden für die Bevölkerung freigegeben. Jede Kandidatin stellt sich auf der Bühne kurz vor und beantwortet vom Moderator noch 2 – 3 hopfenbezogene Fragen.
Die drei Kandidatinnen mit den meisten Stimmen kommen in die nächste Runde. Im zweiten Wahlgang wird aus den drei Kandidatinnen mit den meisten Stimmen das Hallertauer Dreigestirn ermittelt. Das Hallertauer Dreigestirn wird auf 1 Jahr gewählt.

Das Dreigestirn wird bei der Organisation und Durchführung der zahlreichen Termine durch den Hopfenpflanzerverband Hallertau e.V. unterstützt und tritt zum Beispiel auf folgenden Terminen auf: Internationale Grüne Woche in Berlin, Neujahrsempfang beim Bayerischen Ministerpräsidenten, Auftakt Hopfenspargel, Brauereibesuche/feste, Hopfenfeste, Craft Brewers Conference in USA, IHB-Treffen Paris, Deutscher Brauertag in Berlin, Hopfen-Rundfahrt, VLB-Tagung in Berlin, Brau Beviale Nürnberg, u.v.m.

Weitere Infos:

www.hallertauerhopfen.de
de.wikipedia.org/wiki/Hallertauer_Hopfenkönigin
www.facebook.com/Hallertauer.Hopfenkoenigin

Ausgestattet wird und wurde die Hallertauer Hopfenkönigin von:
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